Allgemeine Geschäftsbedingungen
Des Auftragnehmers Base Holding GmbH, im Folgenden kurz Base genannt.
Geltung
Vertragsgrundlagen
Base schließt Verträge und erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der von Base erstellten schriftlichen Angebote, sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen von Leistungen (z.B. individuelle Unterlagen oder allgemeine Folder), Preislisten sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit diese nicht bloß projektspezifisch sind (z.B. individuelle Unterlagen) für alle Rechtsbeziehungen zwischen Base und dem Auftraggeber und liegen sohin ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen Base und dem jeweiligen Auftraggeber in der jeweils aktuellsten Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.
Zukünftige Änderungen
Änderungen der Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Base werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn Konsumenten nicht binnen vier Wochen bzw. Unternehmer nicht binnen zwei Wochen widersprechen. Ab Gültigkeit der neuen Vereinbarung gelten die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle anderen noch laufenden Verträge.
Zusatzvereinbarungen
Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt für Unternehmer auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
Vertragsbestandteile von Seiten des Auftraggebers
Von Seiten des Auftraggebers kommende Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt werden selbst bei Kenntnis von Base nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von Base in das Angebot integriert oder von Base zum Beispiel durch Verweise auf diese Vorgaben sonst ausdrücklich akzeptiert werden.
Von Seiten des Auftraggebers kommende rechtsgestaltende Elemente, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, werden selbst bei Kenntnis von Base nur dann wirksam, wenn diese von Base mit einem diese Rechtstexte ausdrücklich umfassenden Zusatzvermerk (wie z.B. „AGB akzeptiert“) angenommen werden. Ansonsten widerspricht Base der Einbeziehung von rechtsgestaltenden Elementen, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, des Auftraggebers ausdrücklich.
Die bloße Annahme von Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt des Auftraggebers durch Base bewirkt daher keine Annahme von Rechtstexten des Auftraggebers, selbst wenn diese Vorgaben rechtsgestaltende Elemente beinhalten (wie z.B. „Es gelten unsere AGB.“).
Vorgehen bei Widersprüchen
Für den Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot, etwaigen Beschreibungen von Leistungen (projektspezifische Unterlagen, allgemeine Unterlagen), etwaigen Preislisten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Base gelten diese in der genannten Reihenfolge. Die individuelleren Bestandteile ändern daher die generelleren Bestandteile des Vertrages automatisch ab.
Für den Fall von Widersprüchen zwischen Vertragselementen von Base und von Vertragselementen des Auftraggebers gehen alle Vertragselemente von Base vor.
Verkauf von alkoholischen Getränken
Der Verkauf von alkoholischen Getränken erfolgt ausschließlich unter Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Jugendschutzrechts.
Kundinnen und Kunden verpflichten sich mit ihrer Bestellung, das für den Erwerb der jeweiligen alkoholischen Produkte erforderliche gesetzliche Mindestalter erreicht zu haben.
Mit Abschluss des Bestellvorgangs bestätigt die Kundin bzw. der Kunde, dass sie oder er das für die bestellten Produkte erforderliche gesetzliche Mindestalter erreicht hat.
Der Anbieter behält sich vor, geeignete Maßnahmen zur Altersverifikation zu setzen (z.B. Alterskontrolle bei Lieferung oder technische Altersverifizierung im Bestellprozess). Sollte das erforderliche Alter nicht nachgewiesen werden können, wird die Übergabe der Ware verweigert.
Allfällige Mehrkosten aus dem erfolglosen Zustellversuch sind von der Kundin bzw. dem Kunden zu tragen.
Vertragsabschluss
Angebot durch Base
Angebote von Base an den Auftraggeber, z.B.: in Form eines individuellen Angebots an den Auftraggeber oder eines nicht individualisierten Angebots wie eines Bestellscheins, Katalogs oder Webshops, sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich.
Angebot durch den Auftraggeber
Erteilt der Auftraggeber aufgrund eines Angebots oder auch unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot von Base, also z.B. bei Zusatzaufträgen in laufenden Geschäftsbeziehungen, einen Auftrag, so ist der Auftraggeber als Unternehmer an diesen zwei Wochen bzw. als Konsument an diesen eine Woche ab dessen Zugang bei Base gebunden.
Annahme durch Base
Der Vertrag kommt daher immer erst durch die Annahme des Auftrags durch Base zustande. Die Annahme hat grundsätzlich in Schriftform, z.B. durch Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass Base z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass Base den Auftrag annimmt. Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages stellt noch keine Auftragsannahme dar.
Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Erfüllungsort bei Unternehmern
Erfüllungsort ist der Sitz von Base.
Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der sich aus allen Vertragsbestandteilen ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung von Base. Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Präsentationsunterlagen, Websites oder Kataloge) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollständigkeit zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen.
Fachgerechte Leistung
Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet Base eine fachgerechte Ausführung nach Maßgabe des Zeitpunktes der Angebotslegung. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat Base bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.
Austauschbare Leistungen
Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist Base berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.
Fremdleistungen
Base ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Fremdleistung).
Teilbare Leistungen
Bei teilbaren Leistungen ist Base berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
Verfall
Der Auftraggeber hat alle bei Base beauftragten oder Base zur Bearbeitung übergebenen Leistungen fristgerecht abzuholen. Für den Fall, dass die Abholung nicht fristgerecht erfolgt, ist Base berechtigt, die Leistungen nach drei Monaten bei Unternehmern bzw. sechs Monaten bei Konsumenten, auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.
Termine und Fristen
Von Base angegebene Termine oder Fristen sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Vertragslaufzeit
Verträge auf unbestimmte Zeit sind jederzeit kündbar.
Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse
Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für Base unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen bei Base oder den Auftragnehmern von Base – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat Base den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat Base unverzüglich, ohne Aufforderung und in weiterverarbeitbarer Form alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Erbringung der Leistungen durch Base erforderlich sind.
Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung eines Ansprechpartners zur Vertragsabwicklung, die Beistellung von Unterlagen, Materialien und Einrichtungen, die Abstimmung bei Auftragsdetails und die Abnahme (Freigabe) von Teilleistungen und Leistungen. Wenn die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen durch den Auftraggeber erst während der Erbringung der Leistungen durch Base bekannt wird, hat der Auftraggeber diese unverzüglich nachzureichen.
Der Auftraggeber hat die von ihm beigestellten Informationen und Leistungen selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, und insbesondere auch für den Base dadurch entstehenden Mehraufwand. Sofern Base aufgrund mangelhafter, verspäteter oder unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers die Leistungen nicht vereinbarungsgemäß ausführen kann, ist Base unbeschadet anderer Rechte auch berechtigt, die Ausführung der Leistung zu unterbrechen, andere Leistungen für andere Auftraggeber einzuschieben und erst nach Abschluss dieser Leistungen die Ausführung der Leistungen für den Auftraggeber, soweit dieser seine Mitwirkungspflichten bis dahin erfüllt hat, fortzusetzen, wodurch sich alle Termine und Fristen verschieben.
Wird Base von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber beigestellten Informationen oder Leistungen in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber Base zudem schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.
Eingriffe des Auftraggebers
Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von Base eingreift und Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von Base, z.B. zur Nachprüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung.
Prüfpflichten von Base. Base haftet nur dafür, dass die von Base erbrachten Leistungen nicht an sich rechtswidrig sind (z.B. Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werks ohne Zustimmung des Urhebers).
Base hat jedoch keine Verpflichtung zur rechtlichen Prüfung der durch Base erstellten Leistungen auf eine etwaige Verletzung von Rechten Dritter oder auf eventuelle Rechtsverletzungen, die durch die vom Auftraggeber geplante Art der Verwendung (z.B. der Verwendung einer Grafik als Logo) entstehen. Der Auftraggeber hat diese rechtlichen Prüfungen, insbesondere in verwaltungs-, straf-, wettbewerbs-, marken-, kennzeichen-, musterschutz-, urheber-, persönlichkeits- und datenschutzrechtlicher Hinsicht selbst vorzunehmen oder durch einen entsprechend ausgebildeten Rechtsexperten vornehmen zu lassen. Soweit Base auf die Notwendigkeit einer zusätzlichen rechtlichen Prüfung von Leistungen auch hinsichtlich anderer Rechte oder auf andere Risiken vor Auftragserteilung oder während des Auftrages nach Bekanntwerden neuer Auftragsdetails hinweist, geht die Haftung für die Vornahme dieser rechtlichen Prüfung hinsichtlich anderer Rechte oder für das Eingehen dieser Risiken in dem Fall, dass seitens Base Aufklärungs- oder Prüfpflichten bestanden haben, auf den Auftraggeber über. Die Leistung von Base gilt damit als ordnungs- und vereinbarungsgemäß erbracht.
Referenz
Base ist berechtigt, auf allen von Base für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf Base und allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von Base Daten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Referenz bzw. als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber zu verwenden, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt zustehen würde.
Entgelt
Preise
Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle von Base bei Verträgen mit Unternehmern in Euro zzgl. Umsatzsteuer, bei Verträgen mit Konsumenten inkl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.
Zusatzleistungen
Alle Leistungen von Base, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, wie insbesondere später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert entlohnt.
Kostenvorschuss
Base ist berechtigt, Kostenvorschüsse zur Deckung des eigenen Aufwandes zu verlangen.
Teilleistungen
Base ist berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen.
Ungerechtfertigter Rücktritt
Für den Fall, dass der Auftraggeber von seinem Auftrag ohne krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von Base ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt Base trotzdem das vereinbarte Honorar. Base muss sich in diesem Fall lediglich Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen anrechnen lassen. Dasselbe gilt, wenn Base aus einem in der Sphäre des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund vom Vertrag zurücktritt.
Preisanpassung
Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit sowie bei Verträgen mit automatischer Verlängerung der Vertragsdauer ist Base berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung unter Berücksichtigung von Faktoren wie Inflation, Verbraucher- und Erzeugerpreisindex, Kollektivvertragsabschlüssen, Währungsschwankungen sowie von ähnlichen, von Base nicht beeinflussbaren, externen Faktoren vorzunehmen.
Auch sonst ist Base berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Preisanpassung bei einzelnen Leistungen vorzunehmen, wenn sich die Kosten dieser Leistungen um mehr als 5% erhöhen, ohne dass dies von Base beeinflussbar ist. Konsumenten haben bei Vorliegen der umgekehrten Voraussetzungen auch einen Anspruch auf Senkung des Entgelts.
Zahlung
Fälligkeit Die Rechnungen von Base sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.
Zahlbarkeit bei Online-Geschäften
Bei Online-Geschäften sind die Rechnungen von Base mit der Auftragserteilung zu bezahlen.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von Base an den von Base gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Zinsen und Kosten als vereinbart. Im Falle des Verzuges ist Base berechtigt, Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Der Auftraggeber stimmt für diesen Fall der Abholung der Waren durch Base zu. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch Base bewirkt keinen Rücktritt vom Vertrag, außer Base erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich. Im Fall der Weiterveräußerung der Waren durch den Auftraggeber tritt der Auftraggeber seine Forderung gegen den Käufer zum Zwecke der Sicherstellung an Base ab. Base ist berechtigt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.
Verbot der Aufrechnung und der Zurückbehaltung
Auftraggeber, welche Unternehmer sind, sind selbst bei konnexen Forderungen nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen von Base aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von Base schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten von Auftraggebern, welche Unternehmer sind, ist ausgeschlossen.
Zahlungsverzug
Für den Fall verspäteter Zahlung sind bei Verträgen mit Unternehmern die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno, bei Verträgen mit Konsumenten Zinsen in der Höhe von 9 % per anno zu bezahlen. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.
Fortgesetzter Zahlungsverzug
Nach erfolgloser Mahnung des Auftraggebers unter Setzung einer zumindest 7-tägigen Nachfrist kann Base sämtliche, auch im Rahmen von anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen und die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Honorarforderungen vorübergehend einstellen. Nach fruchtlosem Verstreichen einer weiteren Woche ist Base berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und zusätzlich zur Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen den Ersatz des entgangenen Gewinns zu fordern. Damit ist Base auch berechtigt, bereits bezahlte Leistungen nicht auszuführen bzw. einzustellen, sofern sich aus der Einstellung der Leistung Ersparnisse ergeben und die Ersparnisse mit den offenen Forderungen gegenzurechnen. Unabhängig von diesen Möglichkeiten kann Base selbstverständlich auch sofort nach Ablauf der Fälligkeit Klage bei Gericht einreichen.
Ratenzahlung
Soweit Base und der Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminsverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.
Gutscheine
Pro Bestellung ist nur die Einlösung eines Gutscheins zulässig. Die gemeinsame Einlösung mehrerer Gutscheine innerhalb derselben Bestellung ist ausgeschlossen.
Gutscheine sind keine Wertgutscheine mit Restguthaben. Ein Gutschein wird bei der Einlösung vollständig verbraucht, auch wenn der Bestellwert unter dem Gutscheinwert liegt. Ein verbleibender Restbetrag verfällt und wird weder gutgeschrieben noch ausbezahlt.
Wiederkehrende Bestellungen (Abo-Service)
Allgemeines
Mit Aktivierung des Abos beauftragt die Kundin bzw. der Kunde Base, die ausgewählten Produkte entsprechend dem festgelegten Lieferintervall automatisch zu bestellen und über das hinterlegte Zahlungsmittel abzurechnen. Der Abo-Service richtet sich ausschließlich an volljährige Personen mit Wohnsitz im Liefergebiet von Base.
Abo-Pläne und Leistungsmerkmale
Der Abo-Service steht in verschiedenen Plänen (z.B. FLEX, SMART, PRO) zur Verfügung, die sich hinsichtlich Mindestbestellwert, enthaltener Vorteile und etwaiger Laufzeitbindung unterscheiden. Die jeweils gültigen Leistungsmerkmale, Preise, Mindestbestellwerte, Rabatte sowie sonstigen Konditionen des gewählten Abo-Plans ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Aktivierung im Nutzerkonto veröffentlichten Leistungsbeschreibung. Änderungen der Plankonditionen werden dem Kunden gemäß den allgemeinen Bestimmungen über zukünftige Änderungen dieser AGB mitgeteilt.
Mindestbestellwert
Wird der Mindestbestellwert zum Zeitpunkt der automatischen Bestellauslösung nicht erreicht, wird die Bestellung nicht ausgeführt. Der Kunde wird hierüber elektronisch informiert. Das Abo bleibt im Übrigen bestehen, sofern Base nichts anderes mitteilt.
Automatische Bestellausführung und Preise
Bestellungen werden zum festgelegten Zeitpunkt automatisch ausgelöst. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellauslösung gültigen Verkaufspreise; eine Preisgarantie für zukünftige Bestellzeitpunkte besteht nicht. Der Kunde hat ein gültiges Zahlungsmittel mit ausreichender Deckung bereitzuhalten. Scheitert die Belastung des hinterlegten Zahlungsmittels, ist Base berechtigt, die betreffende Bestellung zu stornieren. Scheitert die Belastung wiederholt, ist Base berechtigt, den Abo-Service bis zur Aktualisierung der Zahlungsdaten vorübergehend auszusetzen oder dauerhaft zu beenden. Base kann den Kunden vor der automatischen Auslösung einer Bestellung elektronisch informieren; ein Anspruch auf eine solche Vorabbenachrichtigung besteht nicht.
Änderungssperre
Änderungen an Produkten, Lieferzeitplan oder sonstigen Bestellparametern wirken sich ausschließlich auf Bestellungen aus, deren geplantes Ausführungsdatum mehr als 7 Kalendertage in der Zukunft liegt. Bestellungen innerhalb dieser Frist gelten als zur Ausführung freigegeben und können weder geändert noch storniert werden. Mit Aktivierung des Abos gilt diese Regelung als vereinbart.
Umplanungen
Die Verschiebung einer zur Ausführung vorgesehenen Bestellung auf einen anderen Termin (Umplanung) ist ausschließlich für Bestellungen möglich, die nicht der Änderungssperre unterliegen. Je nach gewähltem Abo-Plan ist eine bestimmte Anzahl an kostenlosen Umplanungen pro Abrechnungsmonat enthalten; diese verfallen ungenutzt und sind nicht übertragbar. Darüber hinausgehende Umplanungen werden mit einem pauschalen Entgelt von € 4,99 je Umplanung verrechnet, das bei der nächsten automatischen Bestellung abgerechnet wird. Base ist berechtigt, wiederholte oder missbräuchliche Umplanungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Rabatt
Ein im Abo-Plan enthaltener prozentualer Rabatt gilt ausschließlich auf den Nettowarenwert der Abo-Bestellung. Lieferkosten, Pfand und sonstige Zuschläge sind vom Rabatt ausgenommen. Ein Anspruch auf den Rabatt besteht nur bei fristgerechter Zahlung und Einhaltung des Mindestbestellwerts. Die Kombination mit anderen Rabattaktionen, Gutscheinen oder Sonderpreisen ist nur zulässig, sofern dies im jeweiligen Angebot ausdrücklich vorgesehen ist.
Rahmenvereinbarungen (Laufzeitbindung)
Bei Plänen mit Laufzeitbindung verpflichtet sich der Kunde, das Abo für den vereinbarten Zeitraum aufrechtzuerhalten und je Kalendermonat einen Mindestumsatz auf den Nettowarenwert der Abo-Bestellungen zu erzielen. Lieferkosten, Pfand und Sonderzuschläge werden dabei nicht angerechnet. Die Höhe des monatlichen Mindestumsatzes ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Plans. Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Aktivierung des entsprechenden Plans und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung kann Base bereits gewährte Preisvorteile anteilig nachverrechnen, soweit dies im jeweiligen Abo-Plan ausdrücklich vorgesehen ist.
Partner-Angebote
Im Rahmen von Abo-Plänen mit Laufzeitbindung können exklusive Angebote von Partnerunternehmen verfügbar sein (z.B. Sachprämien ab Erreichen eines bestimmten monatlichen Umsatzes bei einem Partnershop). Voraussetzung ist die vollständige Erfüllung aller im Angebot genannten Bedingungen sowie das aufrechte Bestehen der Rahmenvereinbarung. Partner-Angebote sind nicht übertragbar und können nicht in bar abgelöst werden. Für Leistungen des Partnerunternehmens haftet ausschließlich das jeweilige Partnerunternehmen; Base übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Verfügbarkeit oder Qualität der Prämien.
Produktverfügbarkeit und Sortimentsänderungen
Ist ein Produkt zum Zeitpunkt der automatischen Bestellauslösung nicht verfügbar, ist Base berechtigt, dieses Produkt aus der betreffenden Bestellung zu entfernen. Sofern der Kunde im Nutzerkonto eine Ersatzoption aktiviert hat, kann Base ein gleichwertiges Ersatzprodukt liefern. Base ist berechtigt, das Sortiment jederzeit zu ändern oder Produkte dauerhaft aus dem Angebot zu nehmen; der Kunde hat betroffene Positionen in seinem Abo eigenverantwortlich zu aktualisieren.
Liefergebiet
Kann die hinterlegte Lieferadresse dauerhaft nicht mehr beliefert werden, ist Base berechtigt, das Abo auszusetzen oder zu beenden. Der Kunde wird hierüber informiert.
Aussetzung durch Base
Base ist berechtigt, ein Abo vorübergehend auszusetzen oder dauerhaft zu beenden, wenn der Kunde gegen diese AGB oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verstößt, wiederholte Zahlungsausfälle vorliegen oder der begründete Verdacht auf missbräuchliche Nutzung des Abo-Services besteht. Bestehende Ansprüche aus bereits ausgeführten Bestellungen bleiben davon unberührt.
Kündigung des Abos
Das Abo kann von der Kundin bzw. dem Kunden jederzeit im Nutzerkonto deaktiviert werden. Die Kündigung wirkt für alle Bestellungen, die sich zum Zeitpunkt der Kündigung noch außerhalb der Änderungssperre befinden; bereits freigegebene Bestellungen werden planmäßig ausgeführt. Bei Abos mit Laufzeitbindung gelten ergänzend die Bedingungen der jeweiligen Rahmenvereinbarung. Nicht in Anspruch genommene Rabatte, Guthaben oder Prämien verfallen mit Beendigung des Abos ersatzlos.
Höhere Gewalt
Im Übrigen gelten die allgemeinen Bestimmungen dieser AGB zu unvorhersehbaren oder unabwendbaren Ereignissen auch für den Abo-Service.
Haftung
Gefahrenübergang bei Unternehmern
Beim Versand von Waren geht die Gefahr immer auf den Auftraggeber über, sobald Base die Waren an das Beförderungsunternehmen übergeben hat. Der Versand von Waren erfolgt grundsätzlich nicht versichert, sofern der Auftraggeber nicht auf seine Kosten Base mit der Versicherung der Waren beauftragt hat.
Rügeverpflichtung bei Unternehmern
Der Auftraggeber hat nach Anforderung einer Zwischenabnahme durch Base, nach Übergabe und nach Aufnahme des Echtbetriebs die übergebenen bzw. abzunehmenden Leistungen spätestens binnen 8 Tagen jedenfalls schriftlich abzunehmen („freizugeben“) oder allfällige Mängel bzw. Schäden schriftlich zu rügen.
Im Fall einer Zwischenabnahme kann die Weiterarbeit durch Base erst nach erfolgter Zwischenabnahme / „Freigabe“ erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme bzw. Rüge gelten die Leistungen automatisch als vom Auftraggeber abgenommen.
Verdeckte Mängel bzw. Schäden, die erst nach Ablauf von 8 Tagen, jedoch innerhalb offener Garantie-, Gewährleistungs- oder Schadenersatzfristen auftreten, sind vom Auftraggeber ebenfalls binnen 8 Tagen ab Erkennbarkeit zu rügen.
Der Rügeverpflichtung unterliegen alle Mängel oder Schäden, welche der Auftraggeber mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers bei entsprechender Kontrolle erkennen müsste. Die Kontrolle hat bei Zwischenabnahmen aufgrund der besonderen Bedeutung von Zwischenabnahmen zur Vermeidung von Mängeln, welche sich dann durch alle weiteren Leistungsschritte ziehen, einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Übergabe hat die Kontrolle, einer ersten, aber dennoch genauen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Aufnahme des Echtbetriebes hat die Kontrolle aufgrund der besonderen Bedeutung der Aufnahme des Echtbetriebes zur Vermeidung von Schäden während des Betriebes wiederum einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen.
Die Rüge des Auftraggebers hat den Mangel bzw. die Schäden detailliert und nachvollziehbar zu beschreiben. Bei Mängeln bzw. Schäden, die nicht ständig auftreten, sind die exakten Zeiten und Rahmenbedingungen des Auftretens der Mängel oder Schäden anzuführen. Der Auftraggeber hat Base alle zur Untersuchung und Behebung der Mängel bzw. Schäden erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge der Mängel durch den Auftraggeber ist die Geltendmachung von Garantie-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie von Ansprüchen aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere von Regressansprüchen, des Auftraggebers ausgeschlossen.
Garantie
Soweit Leistungsteile des Auftragnehmers über eine von einem Dritten gewährte Garantie verfügen, ist diese Garantie direkt beim Dritten geletend zu machen (z.B. Herstellergarantie). Im Fall einer Garantiezusage durch Base beginnt die Frist zur Geltendmachung des Garantieanspruchs mit Übergabe zu laufen. Der Garantieanspruch verjährt sechs Monate ab Kenntnis des Auftraggebers vom Eintritt des Garantiefalls, spätestens aber mit Ablauf der Garantiefrist. Geht aus der Garantiezusage der Inhalt der Garantie nicht hervor, dann haftet Base für die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften.
Gewährleistung
Für Konsumenten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Gewährleistungsrechts. Darüber hinaus gelten bei Konsumenten eventuell zusätzlich im Rahmen der Produkbeschreibung gewährte Garantien oder Kundendienstleistungen.
Das Recht auf Gewährleistung und das Recht zum Gewährleistungs-Regress sind bei Unternehmern auf sechs Monate ab Übergabe beschränkt. Bei gebrauchten Waren ist das Recht auf Gewährleistung bei Unternehmern vollständig ausgeschlossen.
Dem Auftraggeber als Unternehmer steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Wahl von Base zu. Durch die Behebung des Mangels wird die Gewährleistungsfrist bei Unternehmen weder verlängert noch beginnt sie für den von der Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen.
Irrtum, Verkürzung über die Hälfte bei Unternehmern. Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen.
Schadenersatz und sonstige Ansprüche
Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese bei Verträgen mit Unternehmern nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bzw. bei Verträgen mit Konsumenten nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Base beruhen.
Derartige Ansprüche von Unternehmern verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung.
Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen.
Schutzwirkung zugunsten Dritter. Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet.
Beweislast bei Unternehmern
Eine Beweislastumkehr zu Lasten von Base ist ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Auftraggeber zu beweisen.
Nachfrist bei Unternehmern
Im Fall der nicht vereinbarungsgemäßen Vertragserfüllung ist der Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt, wenn dieser Base schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntägige Nachfrist gewährt hat. Dies gilt auch für die Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund.
Vertragsrücktritt bei Unternehmern
Ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs zu erklären.
Online Streitbeilegung
Online Streitbeilegungsplattform für Konsumenten
Zur Schlichtung von Streitigkeiten mit Konsumenten hat die EU eine „Online Streitbeilegungsplattform“ (ec.europa.eu/odr) errichtet. Base entscheidet über eine Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren im Einzelfall.
Schlussbestimmungen
Anzuwendendes Recht
Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Auftraggeber und Base ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.
Zwingendes Verbraucherrecht
Sofern bei Verträgen mit Konsumenten die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit von Base auf das Heimatland des Konsumenten ausgerichtet ist, bleibt der Schutz, den die zwingenden Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaats dem Verbraucher bieten, durch das vereinbarte anzuwendende Recht unberührt.
UN-Kaufrecht
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden auf Verträgen mit Unternehmern keine Anwendung.
Gerichtsstand bei Unternehmern
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Base und Unternehmern wird das sachlich zuständige österreichische Gericht für Salzburg vereinbart. Base ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von Base und des Unternehmers berechtigt.